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   ArbG Bonn, 20.03.2024 - 4 Ga 8/24   

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ArbG Bonn, 20.03.2024 - 4 Ga 8/24 (https://dejure.org/2024,5485)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 20.03.2024 - 4 Ga 8/24 (https://dejure.org/2024,5485)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 20. März 2024 - 4 Ga 8/24 (https://dejure.org/2024,5485)
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  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.03.2024 - 4 Ga 8/24
    Öffentliche Ämter im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch - wie im Streitfall - solche Stellen, die ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - wie die Bekl. - mit Arbeitnehmern zu besetzen beabsichtigt (vgl. BAG, Urt. v. 28.1.2020 - 9 AZR 91/19, juris, Rn. 26 mwN.).

    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 II GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (vgl. BAG, Urt. v. 28.1.2020 - 9 AZR 91/19, juris, Rn. 27 mwN.).

    Ob der Arbeitgeber seine Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. BAG, Urt. v. 28.1.2020 - 9 AZR 91/19, juris, Rn. 29 f. mwN.).

    Stützt der Arbeitgeber seine Auswahlentscheidung - wie im Regelfall - auf mehrere Kriterien, hat er diese entsprechend ihrer Bedeutung für die Bestenauslese nach Art. 33 II GG differenziert zu gewichten [...] (vgl. BAG, Urt. v. 28.1.2020 - 9 AZR 91/19, juris, Rn 34).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.03.2024 - 4 Ga 8/24
    Ferner muß der Leistungsvergleich zeitnah zur Auswahlentscheidung erfolgen, daß noch eine sachgerechte Prognoseentscheidung, wer von den Bewerbern für die künftigen Aufgaben am besten geeignet sein wird, getroffen werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 -, BAGE 104, 295-302, juris Rn. 39).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht daher zu Recht davon aus, daß nur so eine verläßliche Grundlage für das Auswahlverfahren zur Verfügung steht und die Chancengleichheit sichergestellt werden kann (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 -, BAGE 104, 295-302, juris Rn. 42 f. ).

  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 SaGa 22/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren; Konkurrentenstreitverfahren; Fachlehrer;

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.03.2024 - 4 Ga 8/24
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch der Verfügungsklägerin würde durch die beabsichtigte Besetzung - und Beförderung - mit dem von dem verfügungsbeklagten Land ausgewählten Mitbewerber endgültig untergehen, so dass ein Verfügungsgrund zur Sicherung des geltend gemachten Verfügungsanspruchs besteht (vgl. LAG Köln, Urteil vom 28.02.2020 - 4 SaGa 22/19, juris, Rn. 83).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.03.2024 - 4 Ga 8/24
    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 II GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Beamte - hier die Bewerberin als Arbeitnehmerin -eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, das heißt wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG Beschluß vom 24.9. 2002, NVwZ 2003, 200).
  • ArbG Hagen, 15.01.2019 - 4 Ga 1/19

    Anspruch auf Nichtbesetzung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle bis zum

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.03.2024 - 4 Ga 8/24
    Der Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation kann nach Auffassung der Kammer nicht allein anhand eines Vorstellungsgesprächs und der Ausführlichkeit der Beantwortung einzelner Fragen beurteilt werden (vgl. auch ArbG Hagen (Westfalen), Urteil vom 15. Januar 2019 - 4 Ga 1/19 -, juris).
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